Gesicherte Kommunikationsverbindungen
Die EPD-Anbieter bilden zusammen mit den angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen einen Vertrauensraum. Diese zweiseitige gesicherte Verbindung verhindert den Zugriff Dritter auf den Datenaustausch. Die Sicherheit dieses Vertrauensraums wird regelmässig überprüft.
Datenverschlüsselung
Die Dokumente des EPD werden verschlüsselt und dezentral gespeichert. Alle Datenspeicher müssen sich aber in der Schweiz befinden und unterliegen dem Schweizer Recht.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) stellt sehr hohe Anforderungen an alle am Datenmanagement des EPD beteiligten Akteure. Diese vielen anspruchsvollen Parameter sowie ein strenger gesetzlicher Rahmen und regelmässige Kontrollen garantieren den Schutz und die Sicherheit der Daten auf einem sehr hohen Niveau.
Vertrauensraum
Einige Anbieter bieten neben dem EPD auch eine Reihe von Zusatzleistungen an. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen jedoch klar unterscheiden können, ob sie sich im geschützten Bereich des EPD befinden oder ob sie Zusatzleistungen nutzen. Denn die Zusatzleistungen unterstehen nicht den Anforderungen aus dem EPDG. Dank des offiziellen EPD-Zertifizierungszeichens können sie dies jederzeit sehen.