Eine kurze Erklärung, was das EPD ist, was es nicht ist und wie es funktioniert, finden Sie unter:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das elektronische Patientendossier (EPD)
Mit dem EPD erhalten Sie die Kontrolle über Ihre Dokumente und ermöglichen Ihren Gesundheitsfachpersonen einen raschen und einfachen Zugang zu wichtigen Informationen.
Die Gesundheitsfachperson führt eine vollständige Krankengeschichte für alle ihre Patientinnen und Patienten. Diese enthält nicht nur medizinische Informationen, sondern auch die persönlichen Notizen der behandelnden Gesundheitsfachperson oder die Dokumente für die Rechnungsstellung. Die Gesundheitsfachpersonen legen im EPD nur behandlungsrelevante Informationen ab. Das elektronische Patientendossier (EPD) gehört den Patientinnen und Patienten. Diese können in ihrem persönlichen EPD auch eigene Gesundheitsdokumente wie Blutgruppenausweis, Patientenverfügung, Unterlagen von früheren Behandlungen etc. ablegen. Sie bestimmen, wer auf ihr Dossier Zugriff hat, indem sie ihren Behandelnden Zugriffsrechte erteilen. Das EPD ermöglicht eine bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Nein, die Eröffnung eines EPD ist freiwillig und wird nur auf Wunsch der Patientin oder des Patienten eröffnet. Wenn Sie ein EPD möchten, müssen Sie aktiv werden und ein EPD bei einem der zertifizierten EPD-Anbieter Ihrer Wahl beantragen.
Interner Link: EPD-Eröffnungsprozess und Übersicht der EPD-Anbieter
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über das EPD wird die Möglichkeit diskutiert, für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, automatisch ein EPD zu eröffnen («Opt-out»). Jede Person wird Widerspruch gegen die Eröffnung eines EPD bei ihrem Wohnkanton einlegen können. Aktuell ist diese Regelung noch nicht in Kraft.
Das EPD funktioniert schweizweit. Es ermöglicht Gesundheitsfachpersonen aus verschiedenen Institutionen aus der ganzen Schweiz (Spitäler, Arztpraxen, Apotheken usw.) mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten auf deren Gesundheitsinformationen zuzugreifen.
So kann zum Beispiel eine Patientin oder ein Patient mit Wohnsitz in Zürich einem Tessiner Spital Zugriff auf das EPD erteilen.
Das EPD ist eine sichere nationale Plattform für Gesundheitsdaten. Es ermöglicht Gesundheitsfachpersonen aus verschiedenen Institutionen aus der ganzen Schweiz (Spitäler, Arztpraxen, Apotheken usw.), mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten auf deren Gesundheitsinformationen zuzugreifen.
Die Anforderungen an die EPD-Anbieter sind öffentlich und können nur nach einem Beschluss des Bundesparlaments geändert werden. Die Nutzung der Daten ist ebenfalls klar definiert und begrenzt. Zudem werden die im EPD hinterlegten Gesundheitsdaten in der Schweiz gespeichert. Für das EPD gelten die höchsten Sicherheitsstandards, die dank ihrer Verankerung im Gesetz auch rechtlich durchgesetzt werden können.
Die EPD-Anbieter, die technischen Plattformen und die Herausgeber elektronischer Identitäten werden regelmässig überprüft und zertifiziert.
Mit dem EPD steht in der Schweiz erstmals ein einheitlicher Kommunikationskanal zur Verfügung, über den die behandlungsrelevanten Informationen einer Patientin oder eines Patienten digital abrufbar sind. In der interprofessionellen Zusammenarbeit dient das EPD als gemeinsame Ablage für die wichtigsten
Informationen.
Zugriff auf das EPD haben nur Gesundheitsfachpersonen, die an medizinischen Behandlungen beteiligt und somit in einer Gesundheitseinrichtung tätig sind. Sie als Besitzerin des EPD bestimmen, welche Gesundheitsfachpersonen wie lange auf die Dokumente in Ihrem EPD Zugriff haben.
Personen mit einem Abschluss im Gesundheitswesen, die in anderen Bereichen tätig sind (Ausbildung, Forschung, Versicherungen usw.), können nicht auf das EPD zugreifen. Auch Krankenversicherungen, Behörden oder Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf das EPD.
Interner Link: Weitere Informationen zu den Zugriffsrechten und Vertraulichkeitsstufen
Grundsätzlich können Gesundheitsfachpersonen in einem medizinischen Notfall direkt auf Ihr EPD zugreifen. Sie werden über einen solchen ausserordentlichen Zugriff automatisch per E-Mail oder SMS benachrichtigt.
Ist Ihre Gesundheitsfachperson ans EPD angeschlossen, finden Sie sie im Verzeichnis in Ihrem EPD. Finden Sie die Gesundheitsfachperson in diesem Verzeichnis hingegen nicht, nimmt sie noch nicht am EPD teil. Sie können Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auch direkt fragen.
Das Bundesgesetz und die Verordnungen über das elektronische Patientendossier schreiben vor, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Die Daten im EPD (inklusive aller Backups) sind verschlüsselt gespeichert und befinden sich in der Schweiz bei Unternehmen, die dem Schweizer Recht unterstehen.
Je nach EPD-Anbieter steht Ihnen ein App zur Verfügung. Sie können jedoch mit dem Smartphone auch über den Internet-Portal des EPD-Anbieter auf Ihr EPD zugreifen.
EPD-Anbieter
Das Gesundheitsversorgung ist im föderal organisierten Gesundheitssystem der Schweiz kantonal geregelt. Der Bund hatte keine gesetzliche Grundlage und somit keine Kompetenzen, um die Einführung eines elektronischen Patientendossiers zentral zu steuern. Deshalb sind mehrere unabhängige Projekte entstanden. Zusammen bilden diese das Projekt elektronisches Patientendossier (EPD). Es existieren somit mehrere EPD-Anbieter, die auf kantonaler, regionaler oder nationaler Ebene tätig sind.
Ja, denn obwohl es mehrere zertifizierte EPD-Anbieter gibt, müssen alle dieselben rechtlichen Vorgaben erfüllen. Das EPD funktioniert in der ganzen Schweiz, auch wenn Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson nicht demselben Anbieter angehört.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) gibt den nationalen Rahmen vor und legt die sicherheitstechnischen, organisatorischen und technischen Anforderungen fest, die alle EPD-Anbieter erfüllen müssen. Das Bundesgesetz verlangt von den verschiedenen EPD-Anbietern auch, dass sie die technische Kompatibilität ihrer Plattformen sicherstellen. Es gibt also zwar mehrere EPD-Anbieter, aber nur ein EPD mit denselben grundlegenden Funktionen, obwohl sich das Erscheinungsbild je nach Plattform leicht unterscheidet.
Ja. Sie können den EPD-Anbieter frei wählen. Manche Anbieter sind regional verankert und werden daher von Ihrem Kanton unterstützt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Anbieter aus Ihrem Kanton zu wählen oder jenen, bei dem Ihr Arzt oder Ihre Therapeutin angeschlossen ist.
Es ist aber möglich, dass ein Anbieter die (kostenlose) Eröffnung des EPD oder Zusatzdienste nur in einer bestimmten Region anbietet. Am besten informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, um zu erfahren, ob die Eröffnung eines EPD bei ihm möglich ist.
Nein, denn die Plattformen der EPD-Anbieter sind miteinander kompatibel und bieten alle dasselbe nach Bundesgesetz umgesetzte EPD an. Sie müssen Ihren EPD-Anbieter also nicht jedes Mal wechseln, wenn Sie umziehen. Sie haben aber jederzeit das Recht, den EPD-Anbieter ohne Begründung zu wechseln.
Externer Link: Ja, Sie haben jederzeit das Recht, den EPD-Anbieter ohne Begründung zu wechseln. Melden Sie sich beim EPD-Anbieter, bei dem Sie sich anmelden möchten. Teilen Sie ihm mit, dass Sie bereits ein EPD besitzen. Unterzeichnen Sie die Einwilligungserklärung für den Anbieterwechsel. Prüfen Sie nach dem Transfer Ihren Zugriff und legen Sie die Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen neu fest.
Ein EPD eröffnen
Sie finden eine Übersicht der EPD-Anbieter sowie weitere Informationen zur Eröffnungsprozess auf der folgenden Seite und auf der Website der EPD-Anbieter.
Grundsätzlich können alle urteilsfähigen Personen ab 16 Jahren resp. 18 Jahren, je nach Anbieter, selbstständig ein EPD eröffnen.
Welche Dokumente Sie für die Eröffnung benötigen, finden Sie unter der Frage «Was benötige ich, um ein EPD zu eröffnen?»
Kinder / Jugendliche: Für Kinder bis 12 Jahre können die Eltern als gesetzliche Vertretung ein EPD eröffnen. Zwischen dem 12. und dem 16. Geburtstag kann das Kind über die Eröffnung eines EPD mitentscheiden. Es braucht jedoch auch in diesem Fall zwingend eine gesetzliche EPD-Vertretung.
Hilfsbedürftige Menschen: Bei Menschen unter Beistandschaft kann die gesetzliche Vertretung eigenständig ein EPD für die hilfsbedürftige Person unter Vorweisung der entsprechenden Papiere eröffnen.
Eltern können das EPD für ihre Kinder verwalten. Jede erwachsene Person kann entscheiden, eine stellvertretende Person zu ernennen. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite:
Auslandschweizerinnen und -schweizer, sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger können ein EPD eröffnen, wenn sie eines der erforderlichen Identitätsdokumente vorlegen, die unter der Frage «Was benötige ich, um ein EPD zu eröffnen?» aufgeführt sind.
Derzeit akzeptieren nur die folgenden EPD-Anbieter Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz: Abilis, CARA, emedo und Mon Dossier Santé.
Ehemalige Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nicht mehr über eine Schweizer Grenzgängerbewilligung verfügen, können kein EPD eröffnen, auch wenn sie noch einer schweizerischen oder nach dem KVG anerkannten Krankenversicherung angehören.
Als erstes brauchen Sie ein, AHV-Nummer, eine E-Mail-Adresse, ein Smartphone und eines der folgenden Identitätsdokumente:
- gültiger Schweizer Reisepass oder Schweizer Identitätskarte
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweise) B, C, Ci, G, oder L
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweise) F, N oder S, mit einem ausländischen Pass
- abgelaufener Schweizer Pass oder abgelaufene Schweizer Identitätskarte in Kombination mit weiteren Unterlagen oder mittels der Erklärung der Identifikation durch Angehörige oder durch eine Behörde
- vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgestellte Legitimationskarte
Damit können Sie die für das EPD zertifizierte elektronische Identität erlangen und ein EPD eröffnen. Wenn Sie Ihre elektronische Identität online erstellen, benötigen Sie ein neueres Smartphone, um Ihre Identität mittels Videos zu verifizieren. Die technischen Anforderungen finden Sie auf der Website des Herausgebers der elektronischen Identität.
Interner Link: Kontakt der EPD-Anbieter und Herausgeber der elektronischen Identitäten.
Sie können Ihre Identität auch persönlich vor Ort in einer der EPD-Eröffnungsstellen überprüfen lassen.
Grundsätzlich ist das EPD für alle kostenlos. Je nach Wohnkanton kann es aber sein, dass manche
EPD-Anbieter für die Eröffnung eine Pauschale verlangen. Die Gesundheitsfachpersonen können die Begleitung der EPD-Eröffnung in Rechnung stellen. Pro Kanton gibt es mindestens ein kostenloses Angebot.
Sie können Ihr EPD jederzeit und ohne Begründung wieder schliessen. In diesem Fall wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht.
Da im EPD nur Kopien abgelegt werden, bleiben Ihre medizinischen Informationen in den Informatiksystemen der Gesundheitsfachpersonen erhalten.
Wenn Sie später wieder ein EPD eröffnen möchten, müssen alle Schritte für die Erstellung eines EPD nochmals durchlaufen werden. Ihr Dossier ist am Anfang leer.
Elektronische Identitäten
Mit einer elektronischen Identität lassen sich Personen im Internet sicher und eindeutig identifizieren, um auf Dienste im Internet zugreifen zu können. Nur elektronische Identitäten, die ein hohes Mass an Sicherheit bieten, werden für das EPD eingesetzt. Ihre Identität wird zuerst durch eine zertifizierte Organisation, online oder persönlich vor Ort, überprüft. Bei jedem Zugriff auf Ihr EPD müssen Sie Ihre Identität in zwei Schritten bestätigen: mit einem Passwort und mit einem Code, den Sie auf Ihrem Mobiltelefon erhalten (Zwei-Faktor-Authentifizierung).
Es gibt mehrere Herausgeber von elektronischen Identifikationsmitteln für das EPD. Auch diese müssen ein Zertifizierungsverfahren nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) durchlaufen.
Interner Link: Übersicht der Herausgeber von elektronischen Identitäten
Das Verfahren, wie Sie Ihre elektronische Identität erhalten, variiert je nach EPD-Anbieter. Bei manchen EPD-Anbietern kann die elektronische Identität bei der Eröffnung des EPD erstellt werden, während es bei anderen EPD-Anbietern oder in manchen Kantonen zwei separate Verfahren braucht. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrem gewählten EPD-Anbieter.
Interner Link: Übersicht der zertifizierten elektronische Identitäten
Der Herausgeber Ihrer elektronischen Identität muss nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zertifiziert sein und die höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Daher müssen Sie entweder die Sicherheit Ihrer elektronischen Identität erhöhen, oder eine neue für das EPD zertifizierte elektronische Identität erlangen.
Jeder EPD-Anbieter akzeptiert verschiedene elektronische Identitäten. Am besten informieren Sie sich auf der Website Ihres gewählten EPD-Anbieters.
Interner Link: Übersicht der zertifizierten elektronische Identitäten
Nach der Eröffnung, Ihr EPD verwalten
Sie erhalten auf der Website Ihres EPD-Anbieters Zugriff auf Ihr EPD (Menü Login / EPD-Login / Zugang zu Ihrem EPD). Die Namen und Websites der EPD-Anbieter finden Sie unter:
Interner Link: Übersicht der EPD-Anbieter
Nachdem Sie den EPD-Eröffnungsprozess abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem EPD-Anbieter den Identifikationscode für die erste Anmeldung. Mit diesem Code können Sie Ihr EPD mit Ihrer elektronischen Identität verknüpfen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem EPD-Anbieter.
Das EPD verfügt über eine Vielzahl von Funktionen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr EPD zu personalisieren. Viele Einstellungen sind jedoch für einen maximalen Nutzen des EPD vordefiniert. Sie können daher Ihr EPD nutzen, ohne dass Sie etwas an den Grundeinstellungen verändern. Das heisst, Sie können unmittelbar ab Eröffnung und Aktivierung Ihres EPD Ihren Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte erteilen und Ihre Dokumente hochladen oder einsehen.
EPD-Anbieter bieten auf Ihren Websites Anleitungen und Erklärvideos an, wie Sie Ihr EPD verwalten können. Abilis
Externer Link: Mon Dossier Santé
Sie können die Verwaltung Ihres EPD auch an eine Vertrauensperson übergeben. Diese Vertretung hat die gleichen Rechte wie Sie in Ihrem EPD und kann es für Sie verwalten.
Die dem EPD angeschlossenen Gesundheitsfachpersonen hinterlegen in Ihrem EPD alle Dokumente, die sie für die Weiterbehandlung als wichtig erachten. Sie selbst können auch Gesundheitsdokumente in Ihrem EPD hinterlegen.
Ist Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson, zum Beispiel Ihre Hausärztin, nicht am elektronischen Patientendossier (EPD) angeschlossen, können Sie Ihr EPD trotzdem nutzen.
Informieren Sie Ihre Gesundheitsfachperson, dass Sie ein EPD besitzen und es als persönliche Ablage für Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen sowie für den Informationsaustausch mit Ihren Behandelnden nutzen möchten.
Erst ab der Eröffnung des EPD können darin medizinische Dokumente hochgeladen werden. Da Ihre medizinischen Dokumente bei verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und in unterschiedlichen Formaten (Papierdokumente oder Daten in strukturierter Form in einer medizinischen Software) gespeichert sind, kann nicht Ihre gesamte Krankengeschichte automatisch ins EPD geladen werden.
Sie können aber die wichtigsten Dokumente von Ihren Gesundheitsfachpersonen einfordern und in Ihrem EPD ablegen.
Gemäss dem Bundesgesetz über das EPD sind dem EPD angeschlossene Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, neue Gesundheitsdokumente ins EPD hochzuladen, auch wenn Sie nicht direkt von Ihnen dazu aufgefordert werden. Mit der Eröffnung eines EPD haben Sie den Wunsch zum Ausdruck gebracht, Zugang zu Ihren Gesundheitsdokumenten zu erhalten. Die Gesundheitseinrichtungen benötigen ein Zugriffsrecht zu Ihrem EPD nur, um Dokumente einzusehen, nicht aber, um dort neue Dokumente hochzuladen.
Derzeit besitzen erst wenige Personen ein EPD. Es wird deshalb empfohlen, das medizinische Personal darauf hinzuweisen, dass es Ihre Gesundheitsdokumente in Ihrem EPD ablegt.
Das Datenschutzgesetz besagt, dass Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine kostenlose Kopie ihrer Gesundheitsdaten haben, sei es in Papierform oder im digitalen Format (beispielsweise PDF oder JPEG).
Die Gesundheitseinrichtungen müssen einen sicheren Übertragungskanal benutzen (Einschreiben, gesichertes E-Mail oder EPD). Da das EPD eine sichere Austauschplattform ist, ist es der beste Weg, um Ihre Dokumente zu erhalten, wenn die Gesundheitseinrichtung daran angeschlossen ist. Alternativ können Sie Ihre Papierdokumente im PDF-Format einscannen und alle Ihre Gesundheitsdokumente im digitalen Format (PDF, JPEG, JSON, PNG usw.) in Ihr EPD
hochladen.
Manche Spitäler legen auf Anfrage ausgewählte Dokumente in Ihrem EPD ab. Informieren Sie sich direkt beim betroffenen Spital.
Sie können im Ausland über das gewohnte Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters auf Ihr EPD zugreifen. Ihr EPD ist aber nur für Sie zugänglich. Ausländische Gesundheitsfachpersonen – auch innerhalb der Europäischen Union – haben keinen Zugang zum Schweizer EPD. Sie können die Dokumente Ihrer Behandlung aber verlangen und selbst ins EPD hochladen. Das EPD und die EPD-Anbieter bieten keine Übersetzungsfunktionen oder -dienste an.
Hilfe und Unterstützung
Wenden Sie sich direkt an den Support Ihres EPD-Anbieters oder an den Herausgeber der elektronischen Identität.
Die Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis haben eine Broschüre über die Patientenrechte veröffentlicht. Die meisten dieser Informationen gelten auch für die übrigen Kantone. Am besten informieren Sie sich beim Gesundheitsdienst Ihres Kantons über hilfreiche Adressen.