Zugang zu Ihren Dokumenten
Ohne das EPD erhalten Sie nur Einblick in ein medizinisches Dokument, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Gesundheitsfachperson danach fragen. Das EPD verändert diese Rollen.
Mit dem EPD erhalten Sie die Kontrolle über Ihre Dokumente und ermöglichen Ihren Gesundheitsfachpersonen einen raschen und einfachen Zugang zu wichtigen Informationen. Sie stehen damit im Zentrum – auch beim Informationsaustausch.
Ohne das EPD erhalten Sie nur Einblick in ein medizinisches Dokument, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Gesundheitsfachperson danach fragen. Das EPD verändert diese Rollen.
Erstens können Sie Ihre wichtigsten Dokumente jederzeit einsehen. Zweitens können Sie diese Informationen während einer Behandlung all Ihren Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung stellen.
… können Sie einen Vertreter oder eine Vertreterin ernennen, der oder die die gleichen Zugriffsrechte wie Sie hat.
Eltern z.B. haben die Möglichkeit, ein EPD für ihre Kinder zu eröffnen oder ihre älteren Eltern zu begleiten.
Sie legen fest, wer ausser Ihnen Ihre Dokumente einsehen kann. So können Sie Ihr EPD jederzeit nach den aktuellen Bedürfnissen einrichten und kontrollieren.
Sie können die EPD-Dokumente jederzeit einer von drei Vertraulichkeitsstufen zuordnen und dadurch steuern, wer die Dokumente einsehen kann.
Sie können einer Gesundheitsfachperson ein normales oder erweitertes Zugriffsrecht erteilen oder sie ganz vom Zugriff auf Ihr EPD ausschliessen.
Das EPD steht über eine sichere Internetverbindung jederzeit auf allen Geräten wie Computer, Tablets oder Smartphones zur Verfügung. Geht ein Gerät verloren, so bleiben die Dokumente trotzdem erhalten. Die Dokumente sind nicht auf Ihrem Gerät, sondern bei Ihrem zertifizierten EPD-Anbieter sicher gespeichert.
Sie erkennen zertifizierte Anbieter am Zertifizierungszeichen.
Das EPD funktioniert in der ganzen Schweiz über die Kantonsgrenzen hinaus und zwischen den verschiedenen EPD-Anbietern.
Das bedeutet, dass eine Gesundheitsfachperson aus einem anderen Kanton Ihr EPD im Notfall auch einsehen kann – oder wenn Sie ihr ein Zugriffsrecht geben. Dies gilt auch, wenn die Gesundheitsfachperson einem anderen EPD-Anbieter angehört als Sie.