Wie funktioniert der Notfallzugriff?
Gesundheitsfachpersonen ohne Zugriffsrecht können nur im medizinischen Notfall auf das EPD zugreifen. Standardmässig können sie in diesem Fall die normal zugänglichen Dokumente abrufen.
Das EPD erlaubt in dieser Ausnahmesituation den Zugriff auch ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Sie müssen allerdings nachträglich über den Zugriff informiert werden. Diese Benachrichtigung erfolgt zum Beispiel per E-Mail oder SMS.
Darüber hinaus wird der Notfallzugriff deutlich in Ihrem Zugangsprotokoll vermerkt.