Wer legt die Dokumente im EPD ab?
Normalerweise werden wichtige Dokumente von Ihren Behandelnden in Ihrem EPD abgelegt. Dazu benötigen sie kein Zugriffsrecht von Ihnen. Das Zugriffsrecht dient nur zur Einsichtnahme in die Daten. Die Behandelnden müssen aber auch EPD-Teilnehmende sein.
Sie selbst haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Dokumente zu hinterlegen, wie zum Beispiel Ihren Impfpass, Ihr Schmerzbuch oder Ihre Patientenverfügung.
Gemäss dem Bundesgesetz über das EPD sind dem EPD angeschlossene Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, neue Gesundheitsdokumente ins EPD hochzuladen, auch wenn Sie nicht direkt von Ihnen dazu aufgefordert werden.
Noch nicht alle Gesundheitsfachpersonen beteiligen sich am EPD. In diesem Fall haben Sie das Recht, eine Kopie Ihrer Gesundheitsdokumente entweder in digitaler Form (via gesicherte E-Mail) oder in Papierform (per Einschreiben) zu erhalten. Sie können diese dann selbst in Ihr EPD hochladen.
Externer Link: Musterbrief für den Zugriff auf Ihre Gesundheitsdokumente