Das elektronische Patientendossier in Bern - in wenigen Schritten zum EPD

Wenn Sie ein EPD eröffnen wollen, müssen Sie als ersten Schritt einen EPD-Anbieter wählen. Die EPD-Anbieter unterscheiden sich in ihrem Angebot durch lokale Eröffnungsstellen, durch die Sprache und teilweise durch zusätzliche Funktionen. Auch die Schritte zur Eröffnung können von Anbieter zu Anbieter etwas anders sein. In jedem Fall aber braucht es für die Eröffnung eines EPD eine elektronische Identität.

In 6 Schritten zum EPD

  • 1.

    Wahl des EPD-Anbieters

    Auf dem folgenden Übersichtsportal finden Sie alle zertifizierten EPD-Anbieter, die im Kanton Bern verfügbar sind, mit den wichtigsten Angaben, um Ihre Wahl für einen Anbieter zu treffen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie teilweise auch bei Patientenorganisationen, Gesundheitsligen oder Gesundheitsfachpersonen.

  • 2.

    Eröffnungsstelle finden

    Je nach EPD-Anbieter ist die Eröffnung digital und/oder physisch bei einem Spital, einer Apotheke oder öffentlichen Stelle (z. B. bei der Post) möglich. Diese Angaben finden Sie ebenfalls in folgendem Übersichtsportal.

  • 3.

    Elektronische Identität beziehen

    Für den sicheren Zugriff auf das EPD brauchen Sie eine zertifizierte elektronische Identität. Wie Sie diese erhalten, unterscheidet sich ebenfalls von EPD-Anbieter zu EPD-Anbieter. Bei einigen geschieht dies im gleichen Schritt wie die EPD-Eröffnung. Auf der Übersichtsseite der Herausgeber von Identifikationsmitteln finden Sie heraus, welche Herausgeber nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zertifiziert sind. Weitere Informationen zu den elektronischen Identitäten, die von den einzelnen EPD-Anbietern akzeptiert werden, finden Sie auf deren jeweiligen Websites.
    Interner Link: Zur Übersicht der Herausgeber von Identifikationsmittel
    Interner Link: Warum brauche ich eine elektronische Identität?

  • 4.

    Einwilligung für das EPD

    Bevor ein EPD eröffnet werden kann, müssen Sie schriftlich oder digital dazu einwilligen. Die Einwilligung ist nur gültig, wenn Sie vorher ausführlich über das EPD und seine Regeln informiert wurden.

  • 5.

    Ihr EPD eröffnen

    Für die Eröffnung des EPD müssen Sie sich ausweisen und brauchen daher einen gültigen Ausweis aus der folgenden Liste:

    • Schweizer Pass
    • Schweizerische Identitätskarte
    • Ausweise B, C, Ci, F*, G, L, N*, S*
    • Alle Legitimationskarten, welche vom Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgestellt worden sind

    Ausserdem ist die Angabe der AHV-Nummer notwendig, damit Sie eine eindeutige Patienten-Identifikationsnummer erhalten können. Sie finden Ihre AHV-Nummer auf Ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Wenn Sie keine AHV-Nummer besitzen, kann der EPD-Anbieter eine für Sie verlangen.

    Externer Link: Wofür braucht es eine Patienten-Identifikationsnummer?

  • 6.

    Ihr EPD einrichten

    Nun können Sie sich im Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters in Ihr EPD einloggen. Im EPD können Sie nach Ihren Gesundheitsfachpersonen suchen und diesen Zugriffsrechte erteilen, Ihre Dokumente verwalten und eigene Dokumente im EPD ablegen.

Häufig gestellte Fragen vor der Eröffnung

Anbieter des EPD sind organisatorische Verbünde von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen, etwa Spitäler, Pflegeheime, Geburtshäuser, Arztpraxen, Apotheken, Spitex-Dienste, Reha-Kliniken, oder Therapeuten.

Alle EPD-Anbieter müssen schweizweit die gleichen rechtlichen Vorgaben mit hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nur ein EPD-Angebot, das erfolgreich zertifiziert wurde, ist mit dem EPD-Zertifizierungszeichen gekennzeichnet.

Interner Link: Erfahren Sie mehr über die Zertifizierung

Das Gesundheitswesen liegt in der Verantwortung der Kantone. Aufgrund der kantonalen Organisation der Versorgungsnetze sind mehrere unabhängige Projekte entstanden. Zusammen bilden diese das Projekt elektronisches Patientendossier (EPD).

Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen haben sich in technisch-organisatorischen Verbünden organisiert. Diese Verbünde bieten das EPD der Bevölkerung und allen Gesundheitsfachpersonen an. Sie sind die EPD-Anbieter oder werden auch Stammgemeinschaften genannt.

Es gibt somit mehrere EPD-Anbieter, die auf kantonaler, regionaler oder nationaler Ebene tätig sind. Die EPD-Anbieter müssen ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Damit wird bescheinigt, dass die EPD-Anbieter und ihre Partner die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen, aber auch, dass sie untereinander kompatibel sind.

Sie können frei wählen, bei welchem EPD-Anbieter Sie Ihr EPD eröffnen. Es funktioniert in der ganzen Schweiz, auch wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin einem anderen Anbieter angehört.

Diese Vielzahl von Anbietern bedeutet auch, dass die Gesundheitsdaten nicht bei einem einzigen Verbund zentral gespeichert sind, was ein Vorteil für die Datensicherheit ist.

Grundsätzlich können Sie den Anbieter frei wählen. Manche Anbieter sind regional verankert und werden daher von Ihrem Kanton unterstützt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Anbieter aus Ihrem Kanton zu wählen oder jenen, bei dem Ihr Arzt oder Ihre Therapeutin angeschlossen ist. Es ist aber möglich, dass ein Anbieter nur für Personen aus seiner Versorgungsregion EPD eröffnet.

Jeder Anbieter verfügt zudem über eigene EPD-Eröffnungsstellen. Es ist daher möglich, dass Sie einen weiteren Weg zurücklegen müssen, um Ihr EPD zu eröffnen, wenn Sie nicht den regionalen Anbieter wählen. Oder aber Sie haben die Möglichkeit, Ihr EPD online zu eröffnen.

Die Kosten für die Beschaffung der elektronischen Identität können zu Ihren Lasten gehen, wenn Sie eine andere als die von Ihrem Kanton angebotene Identität wählen.

Es kann auch sein, dass ein Anbieter Zusatzdienste anbietet, die regional verankert sind.

Am besten informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, um zu erfahren, ob die Eröffnung eines EPD bei ihm möglich ist.

Ihr EPD funktioniert überall in der Schweiz und unter den verschiedenen Anbietern. Alle EPD-Anbieter müssen dieselben technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen, wie sie im Bundesgesetz festgelegt sind.

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Zusammenschluss von einzelnen autonomen Projekten. Dabei organisieren sich Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen in einem technisch-organisatorischen Verbund. Diese Verbünde werden gemäss Bundesgesetz «Stammgemeinschaften» oder «Gemeinschaften» genannt. In der Kommunikation mit der Bevölkerung sprechen wir von «EPD-Anbietern».

Den «Gemeinschaften» können nur Gesundheitsfachpersonen beitreten. «Stammgemeinschaften» hingegen bieten einerseits ebenfalls den Gesundheitsfachpersonen den Anschluss an und andererseits den Patientinnen und Patienten die Eröffnung ihres persönlichen EPD.

Für die Bevölkerung spielen also die Gemeinschaften keine Rolle, Patientinnen und Patienten treten nur mit den Stammgemeinschaften in Kontakt.

Die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften können dezentral in den Versorgungsregionen entstehen, zum Beispiel in einem Kanton oder übergreifend in mehreren Kantonen. Hier können sich alle Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen anschliessen (z. B. Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste).

Nein. Das EPD ist für alle Menschen in der Schweiz freiwillig. Jede Person kann selbst entscheiden, ob sie ein EPD eröffnen und ihre Gesundheitsdaten elektronisch verwalten möchte.

Jeder EPD-Anbieter entscheidet selbst, ob er für das EPD eine Gebühr verlangt. Das Eröffnen sowie Verwalten eines EPD ist bei den meisten EPD-Anbietern kostenlos. Mögliche Kosten könnten bei der Erstellung der elektronischen Identität entstehen sowie der Nutzung von Zusatzdiensten. Dies kann von EPD-Anbieter zu EPD-Anbieter unterschiedlich sein.

Verschiedene Modelle möglich

Die EPD-Anbieter müssen selbst eine tragfähige Finanzierung für das EPD finden. Denkbar sind dafür Beiträge der Kantone, Mitgliederbeiträge der angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen oder kostenpflichtige Zusatzdienste zum EPD.

Unterstützung vom Bund

Der Bund hat den Aufbau des EPD mit 30 Millionen Franken unterstützt.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Identität

Die elektronische Identität wird nicht von den EPD-Anbietern verwaltet, sondern von hierfür spezialisierten Organisationen. Auch diese müssen ein Zertifizierungsverfahren nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) durchlaufen.

Interner Link: Was bedeutet die Zertifizierung?

Jeder EPD-Anbieter akzeptiert verschiedene elektronische Identitäten. Welche Identitäten es gibt und welche Ihr EPD-Anbieter akzeptiert, erfahren Sie auf dieser Übersicht:

Interner Link: Liste der Herausgeber der Identifikationsmittel

Das Verfahren, wie Sie Ihre elektronische Identität erhalten, variiert je nach EPD-Anbieter und Aussteller der elektronischen Identität.

Im Prinzip läuft die Beschaffung einer elektronischen Identität für das EPD folgendermassen ab:

  1. Wählen Sie Ihren EPD-Anbieter.
  2. Erkundigen Sie sich, welche elektronischen Identitäten von diesem Anbieter akzeptiert werden und welche gegebenenfalls von Ihrem Kanton angeboten werden.
  3. Gehen Sie auf die Internetseite der Herausgeber der elektronischen Identität und füllen Sie das Formular aus.
  4. Lassen Sie Ihre Identität überprüfen. Dies kann entweder durch eine von Ihrem Kanton zugelassene Stelle oder online geschehen.

Bei manchen EPD-Anbietern kann die elektronische Identität bei der Eröffnung des EPD erstellt werden, während es bei anderen EPD-Anbietern zwei separate Verfahren braucht. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrem gewählten EPD-Anbieter.

Häufig gestellte Fragen nach der Eröffnung

Erst ab der Eröffnung des elektronischen Patientendossiers (EPD) werden darin medizinische Dokumente hochgeladen.

In Ihr EPD gehören nur Dokumente, die für die Weiterbehandlung wichtig sind. Entsprechend wird nur eine Auswahl Ihrer medizinischen Dokumentation ins EPD hineingestellt. Da diese Auswahl rückwirkend nur mit grossem Aufwand zusammengestellt werden kann, wird Ihr EPD bei der Eröffnung vorerst leer sein. Es wird somit erst ab der Eröffnung mit den wichtigsten Dokumenten rund um Ihre Gesundheit angereichert.

Gibt es Dokumente aus früheren Behandlungen, die aus medizinischer Sicht für das Überwachen Ihrer Gesundheit bedeutsam sind und somit auch ins EPD gehören? Dann können Sie selbst frühere Dokumente ins EPD hochladen.

Sie können Ihr Spital oder Ihren Arzt bitten, wichtige Gesundheitsdokumente im EPD zu hinterlegen, die vor der Eröffnung erstellt wurden. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie die medizinische Dokumentation bei den Sie behandelnden Personen in Papierform oder alternativ im PDF- oder JPEG-Format anfordern und selbst ins EPD hochladen.

Interner Link: Wie lege ich meine Dokumente im EPD ab?

Interner Link: Wie erteile ich Zugriff auf meine Dokumente im EPD?

Das EPD verfügt über eine Vielzahl von Funktionen zur Personalisierung. Viele Einstellungen sind jedoch für einen maximalen Nutzen des EPD vordefiniert. Sie können daher problemlos nur die Grundfunktionen des EPD nutzen, d. h. Ihren Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte erteilen und Ihre Dokumente einsehen.

Wenn Sie ein EPD eröffnet haben, um Ihre Behandlung besser verfolgen zu können, können Sie die Verwaltung Ihres EPD auch an eine Vertrauensperson übergeben. Diese Vertretung hat die gleichen Rechte wie Sie in Ihrem EPD und kann es für Sie verwalten.

Interner Link: Wie ernenne ich einen Stellvertreter?

Externer Link: Mein EPD: Eine Gebrauchsanleitung


Derzeit sind nur Spitäler, Kliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und Arztpraxen, die nach dem 1. Januar 2022 gegründet wurden, verpflichtet, sich einem EPD-Anbieter anzuschliessen und das EPD zu verwenden. Andere Gesundheitsfachpersonen (bereits niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeuten, Osteopathinnen, Ergotherapeuten, Apothekerinnen usw.) haben die Wahl, ob sie das EPD anbieten wollen oder nicht. Es kann daher sein, dass einige Ihrer Gesundheitsfachpersonen derzeit nicht auf der Liste der EPD-Teilnehmer stehen. Sie können ihnen daher keinen Zugang zu Ihrem EPD gewähren.

Ist Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson, zum Beispiel Ihre Hausärztin, nicht am elektronischen Patientendossier (EPD) angeschlossen, können Sie trotzdem Ihr EPD nutzen.

Informieren Sie Ihre Gesundheitsfachperson, dass Sie ein EPD besitzen und es als persönliche Ablage für Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen sowie für den Informationsaustausch mit Ihren Behandelnden nutzen möchten. Sie wollen Dokumente aus dem EPD einer nicht angeschlossenen Gesundheitsfachperson zur Verfügung stellen: Loggen Sie sich im EPD ein und zeigen Sie die Informationen entweder direkt von Ihrem EPD aus der Gesundheitsfachperson oder laden Sie die Dokumente herunter, bringen Sie sie ausgedruckt mit oder senden Sie sie der Gesundheitsfachperson per gesichertem Mail zu.

Sie wollen die Unterlagen aus Ihrer letzten Behandlung ins EPD hochladen? Fordern Sie die Dokumente ein und speichern Sie sie als PDF in Ihrem EPD. Auf diese Weise sind diese Informationen auch für Ihre anderen Gesundheitsfachpersonen verfügbar.

Nur Einrichtungen mit stationären Behandlungen sowie neu zugelassene Arztpraxen haben heute die Pflicht, sich dem EPD anzuschliessen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Nutzen des EPD steigt, je mehr Menschen ein EPD eröffnen und ihre Behandelnden auffordern, die wichtigsten Unterlagen im Dossier abzulegen.

Interner Link: Wie lege ich meine Dokumente im EPD ab?

Interner Link: Wie erteile ich Zugriff auf meine Dokumente im EPD?

Sie haben ein EPD eröffnet und haben Schwierigkeiten bei der Benutzung oder technische Probleme?

Jeder EPD-Anbieter hat einen Supportdienst. Gehen Sie dazu direkt auf die Website Ihres Anbieters.

Die EPD-Anbieter stellen ebenfalls Broschüren oder Erklärvideos bereit. Diese zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie klicken müssen und wie Sie Ihr persönliches EPD am besten verwenden.

Es gibt mehrere EPD-Anbieter in der Schweiz. Sie müssen alle dieselben technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen, wie sie im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier festgelegt sind. Das bedeutet, dass Ihr EPD überall in der Schweiz und zwischen den verschiedenen EPD-Anbietern funktioniert und Sie Ihren EPD-Anbieter nicht jedes Mal wechseln müssen, wenn Sie umziehen.

Wenn Sie ins Ausland ziehen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter, ob Sie Ihr EPD löschen müssen oder ob Sie es trotzdem behalten können. Wenn Sie es behalten können, wird Ihr EPD weiterhin nur für Sie zugänglich sein. Ausländische Gesundheitsfachpersonen können somit die Dokumente Ihrer Behandlung nicht im EPD speichern. Sie können die Dokumente aber verlangen und selbst ins EPD hochladen. So haben Sie Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen auch im Ausland zur Hand.

Sie haben jederzeit das Recht, den EPD-Anbieter zu wechseln. Sie sind nicht verpflichtet, dies zu begründen. Bei einem Umzug ist es nicht notwendig, den Anbieter zu wechseln, da das EPD in der ganzen Schweiz über die Kantonsgrenzen hinweg und zwischen verschiedenen Anbietern funktioniert.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie den EPD-Anbieter wechseln können.

  1. Melden Sie sich bei dem EPD-Anbieter, zu dem Sie Ihr EPD transferieren möchten. Der EPD-Anbieter prüft Ihre Identität und ob Sie bereits ein EPD besitzen.
  2. Sie unterzeichnen eine Einwilligungserklärung für den Wechsel des EPD-Anbieters.
  3. Der neue EPD-Anbieter bestätigt Ihren Antrag und ersucht Ihren aktuellen EPD-Anbieter, den Zugang zu Ihrem EPD für den Wechsel freizugeben.
  4. Ihr EPD-Anbieter gibt das EPD für den Transfer frei und hebt die definierten Zugriffsrechte auf. Ihr neuer Anbieter erteilt Ihnen das Zugriffsrecht für das EPD.
  5. Sie prüfen Ihren Zugriff und legen die Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen neu fest.

Ihre Einwilligung für das elektronische Patientendossier (EPD) können Sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen. In diesem Fall wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht.

Da im EPD nur Kopien abgelegt werden, bleiben Ihre medizinischen Informationen in den Informatiksystemen der Gesundheitsfachpersonen erhalten.

Wenn Sie später wieder ein EPD eröffnen möchten, müssen alle Schritte nochmals durchlaufen werden. Es wird eine neue Patienten-Identifikationsnummer vergeben, und das Dossier ist am Anfang leer.