Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ändert nichts an der Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfrage.
Mit dem EPD steht Ihnen eine neue Informationsquelle zur Verfügung. An der bestehenden Sorgfaltspflicht ändert das nichts. Wie bisher entscheiden Sie in der konkreten Situation, welche Informationen Sie wo beschaffen und bei Ihrer Arbeit berücksichtigen wollen. Das EPD ist nicht als Ablage für sämtliche Unterlagen und Informationen der Patientinnen und Patienten konzipiert. Nur Dokumente, die für die weitere Behandlung notwendig sind, gehören in ein EPD. Deshalb sollten Sie darauf achten, nur behandlungsrelevante Informationen im EPD abzulegen. Die Patientin oder der Patient müssen dabei nicht jedes Mal nach ihrer Einwilligung gefragt werden. Hat Ihre Patientin oder Ihr Patient ein EPD, können Sie davon ausgehen, dass sie bzw. er einverstanden ist, wenn darin Dokumente gespeichert werden. Im Einzelfall kann eine Patientin oder ein Patient aber verlangen, dass die Dokumente zur aktuellen Behandlung nicht im EPD gespeichert werden.
Es gelten die üblichen Regeln bei Haftungsfragen
Die Haftungsfragen sind in den Artikeln 41 und 97ff OR sowie in den einschlägigen Spezialgesetzen geregelt (siehe auch Art. 1 Abs. 4 EPDG). Mit dem EPD wird keine Situation geschaffen, die nicht mit den geltenden Regeln abgedeckt ist. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ändert nichts an der Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfrage. Ob bei einem Fehler eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vorliegt, muss immer nach den Umständen im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dabei ist massgebend, ob eine Gesundheitsfachperson in der damaligen Situation aufgrund der vorhandenen Informationen und diagnostischen oder therapeutischen Möglichkeiten einen vertretbaren Entscheid gefällt hat. Wer eine Patientendokumentation führt, muss bereits heute damit rechnen, dass Dritte auf die darin enthaltenden Angaben vertrauen. Dabei können Sie gegenüber den Patientinnen und Patienten verantwortlich werden, falls diese im Rahmen der Behandlung durch Dritte wegen Unvollständigkeit oder falschen Angaben in der Dokumentation einen Schaden erleiden.
Externer Link: Haftung bei der Verwendung des EPD
Externer Link: Praxis-Leitfaden der FMH: Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag