Wie funktioniert die Stellvertreterrolle?
Patientinnen und Patienten, die das eigene EPD nicht selbst verwalten möchten, können diese Aufgabe stellvertretend einer Vertrauensperson übergeben. Dies kann eine Gesundheitsfachperson, zum Beispiel eine Hausärztin oder ein Hausarzt, eine Pflegefachperson oder eine Person aus dem privaten Umfeld sein.
Die stellvertretende Person greift über ihr eigenes EPD auf das EPD der vertretenen Person zu. Sie ändert dazu ihre Identität, indem sie auf deren Konto klickt.
Die stellvertretende Person hat die gleichen Rechte wie die Patientin oder der Patient und kann das ganze Dossier einsehen. Für Kinder und urteilsunfähige Personen kann eine rechtmässige Vertretung stellvertretend ein EPD eröffnen und verwalten: beispielsweise die Eltern als Stellvertreter für ihre Kinder oder der Beistand als Stellvertreter für eine Person unter umfassender Beistandschaft.