Wer legt die Dokumente im EPD ab?
Normalerweise werden wichtige Dokumente von Ihnen als Gesundheitsfachperson im EPD abgelegt. Ihre Patientinnen und Patienten haben aber auch die Möglichkeit, eigene Dokumente im EPD zu speichern. Sie können auch verlangen, dass bestimmte Dokumente nicht in ihrem EPD erfasst werden.
Gemäss Bundesgesetz über das EPD (EPDG) müssen alle am EPD angeschlossenen Einrichtungen die behandlungsrelevanten Dokumente ihrer Patientinnen und Patienten in deren jeweiligen EPD ablegen. Um Dokumente im EPD zu hinterlegen, ist kein Zugriffsrecht erforderlich.
Es wird keine vorgängige Zustimmung der Patientin oder des Patienten verlangt. Da die Eröffnung des EPD freiwillig erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person damit einverstanden ist, dass Gesundheitsfachpersonen Daten in ihrem EPD erfassen.