Eröffnen Sie in wenigen Schritten Ihr EPD

Wenn Sie ein EPD eröffnen wollen, müssen Sie als ersten Schritt einen EPD-Anbieter wählen. Die EPD-Anbieter unterscheiden sich in ihrem Angebot durch lokale Eröffnungsstellen, durch die Sprache und teilweise durch zusätzliche Funktionen. Auch die Schritte zur Eröffnung können von Anbieter zu Anbieter etwas anders sein. In jedem Fall aber braucht es für die Eröffnung eines EPD eine elektronische Identität.

In 6 Schritten zum EPD

  • 1.

    Wahl des EPD-Anbieters

    Auf dem folgenden Übersichtsportal finden Sie alle zertifizierten EPD-Anbieter mit den wichtigsten Angaben, um Ihre Wahl für einen Anbieter zu treffen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie teilweise auch bei Patientenorganisationen, Gesundheitsligen oder Gesundheitsfachpersonen.

  • 2.

    Eröffnungsstelle finden

    Je nach EPD-Anbieter ist die Eröffnung digital und/oder physisch bei einem Spital, einer Apotheke oder öffentlichen Stelle (z. B. bei der Post) möglich. Diese Angaben finden Sie ebenfalls in folgendem Übersichtsportal.

  • 3.

    Elektronische Identität beziehen

    Für den sicheren Zugriff auf das EPD brauchen Sie eine zertifizierte elektronische Identität. Wie Sie diese erhalten, unterscheidet sich ebenfalls von EPD-Anbieter zu EPD-Anbieter. Bei einigen geschieht dies im gleichen Schritt wie die EPD-Eröffnung. Auf der Übersichtsseite der Herausgeber von Identifikationsmitteln finden Sie heraus, welche Herausgeber nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zertifiziert sind. Weitere Informationen zu den elektronischen Identitäten, die von den einzelnen EPD-Anbietern akzeptiert werden, finden Sie auf deren jeweiligen Websites.

  • 4.

    Einwilligung für das EPD

    Bevor ein EPD eröffnet werden kann, müssen Sie schriftlich oder digital dazu einwilligen. Die Einwilligung ist nur gültig, wenn Sie vorher ausführlich über das EPD und seine Regeln informiert wurden.

  • 5.

    Ihr EPD eröffnen

    Für die Eröffnung des EPD müssen Sie sich ausweisen und brauchen daher einen gültigen Ausweis aus der folgenden Liste:

    • Schweizer Pass
    • Schweizerische Identitätskarte
    • Ausweise B, C, Ci, F*, G, L, N*, S*
    • Alle Legitimationskarten, welche vom Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgestellt worden sind

    Ausserdem ist die Angabe der AHV-Nummer notwendig, damit Sie eine eindeutige Patienten-Identifikationsnummer erhalten können. Sie finden Ihre AHV-Nummer auf Ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Wenn Sie keine AHV-Nummer besitzen, kann der EPD-Anbieter eine für Sie verlangen.

  • 6.

    Ihr EPD einrichten

    Nun können Sie sich im Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters in Ihr EPD einloggen. Im EPD können Sie nach Ihren Gesundheitsfachpersonen suchen und diesen Zugriffsrechte erteilen, Ihre Dokumente verwalten und eigene Dokumente im EPD ablegen.