Welche Vorteile bringt das EPD?

Informationsaustausch

Das EPD erleichtert den interprofessionellen Austausch. Wichtige Informationen Ihrer Patientinnen und Patienten stehen Ihnen und anderen Gesundheitsfachpersonen digital zur Verfügung. Die Sicherheit einer Therapie wird dadurch erhöht und das Risiko von Fehlentscheiden gesenkt.

Zugriff auf relevante Informationen ohne Umwege

Mit dem EPD besteht in der Schweiz zum ersten Mal ein einheitlicher Kommunikationskanal, über den die wichtigsten Informationen einer Patientin oder eines Patienten abrufbar sind. Übertrittsberichte, die heute häufig per E-Mail und Post verschickt oder gefaxt werden, sind im EPD digital verfügbar. So kann das EPD zum Beispiel eine telefonische Rückfrage oder das Anfordern von Dokumenten bei anderen Gesundheitsfachpersonen ersetzen und reduziert somit die Übertragungsfehler. Die Standardisierung der Daten, die das EPD mit sich bringt, einschliesslich der strukturierten Austauschformate, ermöglicht es den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, diese strukturierten Daten auszutauschen und zu lesen, ohne dass es zu Software-Inkompatibilitäten kommt. Je mehr Gesundheitsfachpersonen und Patientinnen und Patienten am EPD-System teilnehmen, desto mehr Informationen sind vorhanden und desto weniger Zeit geht bei der Suche nach Informationen verloren.

Einfacher Informationsaustausch mit anderen Gesundheitsfachpersonen

Interprofessionelle Zusammenarbeit ist heute bei den meisten Gesundheitsfachpersonen Realität. Immer mehr Personen aus verschiedenen Berufsgruppen sind an einer Behandlung beteiligt. Bereits wenn eine Patientin oder ein Patient kleinere gesundheitliche Probleme hat, können ein Arzt, eine Apothekerin und ein Therapeut an der Behandlung beteiligt sein. Je mehr Gesundheitsfachpersonen einbezogen sind, desto mehr muss koordiniert und kommuniziert werden. In der interprofessionellen Zusammenarbeit dient das EPD als gemeinsame Ablage für die wichtigsten Informationen. Sofern sie am EPD teilnehmen, kann der Übertrittsbericht nach einem Spitalaufenthalt sowohl vom Hausarzt als auch von der Spitex-Mitarbeiterin oder der Apothekerin eingesehen werden. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen und Patienten ihre aktive Rolle im EPD wahrnehmen und ihren Gesundheitsfachpersonen das Zugriffsrecht erteilt haben.