Das EPD kurz erklärt

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um Ihre Gesundheit. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Sie als auch für Ihre Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Sie selbst bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf.

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Was ist das EPD?

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um Ihre Gesundheit. Das sind zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex, die Medikationsliste, Röntgenbefunde oder der Impfausweis.

Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Sie als auch Ihre Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar: auf dem Computer, dem Smartphone, von zuhause oder unterwegs. Sie selbst bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Die medizinischen Informationen im EPD gehören Ihnen. Sie entscheiden, was damit geschieht.

Im Notfall sind wichtige Informationen rasch verfügbar, auch wenn Sie nicht ansprechbar sind.

Für wen ist das EPD?

Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit wieder geschlossen werden. Obwohl man es «Patientendossier» nennt: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD eröffnen. Für Menschen in der Schweiz ist das EPD freiwillig und kostenlos.

Pflicht für Einrichtungen mit stationären Behandlungen und ab 2022 zugelassene Arztpraxen
Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Freiwillig für andere Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung
Gesundheitsfachpersonen wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-­Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können sich dem EPD freiwillig anschliessen.

Für wen ist das EPD nicht?

Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf das EPD. Deshalb haben Arbeitgeber, Behörden, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer keinen Zugriff auf das EPD. Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in die EPD-Dokumente.

Das EPD enthält nicht alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen einer Patientin oder eines Patienten, sondern nur diejenigen, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind.

Keine Krankengeschichte

Neben dem EPD führt die Gesundheitsfachperson weiterhin eine vollständige Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten. Diese enthält weit mehr Informationen als das EPD, wie z.B. die persönlichen Notizen der oder des Behandelnden.

Keine Ablage für Behörden

Im EPD werden keine Unterlagen von Behörden oder Krankenversicherungen abgelegt. Deshalb haben diese auch keinen Zugriff auf das EPD.

Das EPD enthält die Informationen, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Sowohl Gesundheitsfachpersonen als auch Sie selbst können Dokumente im EPD speichern.

Interner Link: Wie kann ich meine eigenen Dokumente im EPD ablegen?

Beispiel-Dokumente, die Sie selbst ablegen können:

  • Frühere Röntgen- oder Laborbefunde
  • Selbstständig geführtes Schmerztagebuch
  • Blutdruckwerte aus einer App
  • Brillenrezept
  • Patientenverfügung
  • Organspende-Karte

Externer Link: Informationen zum Organspendeausweis

Externer Link: Informationen zur Patientenverfügung

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Zusammenschluss von einzelnen autonomen Projekten, den EPD-Anbietern. Anbieter des EPD sind organisatorische Verbünde von Einrichtungen, die an das EPD angebunden sind, etwa Spitäler, Pflegeheime, Geburtshäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste .

Alle EPD-Anbieter müssen schweizweit die gleichen rechtlichen Vorgaben erfüllen. Nur ein EPD-Angebot, das erfolgreich zertifiziert wurde, und damit die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt hat, ist mit dem offiziellen EPD-Zertifizierungszeichen gekennzeichnet.

Interner Link: Erfahren Sie mehr über die Zertifizierung

Interner Link: Übersicht der zertifizierten EPD-Anbieter

Im Bundesgesetz über das EPD (EPDG) werden die EPD-Anbieter als «Stammgemeinschaften» oder «Gemeinschaften» bezeichnet. Den «Gemeinschaften» können nur Gesundheitsfachpersonen beitreten. «Stammgemeinschaften» hingegen bieten einerseits den Gesundheitsfachpersonen den Anschluss an, und andererseits den Patientinnen und Patienten die Eröffnung ihres persönlichen elektronischen Patientendossiers.

Zertifizierungszeichen des EPD

Wissens-Check für Privatpersonen

Wie gut kennen Sie das EPD?

Sie finden hier die wesentlichen Informationen zum EPD zusammengefasst und mit Kontrollfragen ergänzt.

Ein EPD eröffnen - so gehen Sie vor

1

Wahl des EPD-Anbieters

Damit Sie ein EPD eröffnen können, müssen Sie als ersten Schritt einen nach Bundesgesetz zertifizierten EPD-Anbieter wählen. Die EPD-Anbieter unterscheiden sich in ihrem Angebot durch den Eröffnungsprozess, die Sprache und teilweise durch zusätzliche Funktionen.  

2

Elektronische Identität

Für den sicheren Zugriff auf das EPD brauchen Sie eine zertifizierte elektronische Identität. Informieren Sie sich auf der Website Ihres EPD-Anbieters, welche elektronischen Identitäten unterstützt werden. Wenn Sie noch keine solche Identität besitzen, wird Sie der Anbieter durch diesen Prozess führen und aufzeigen, wie Sie diese erhalten können. 

3

Antrag zur EPD-Eröffnung

Ihr Anbieter führt Sie sicher durch den Eröffnungsprozess. Lesen Sie die Bedingungen des Einwilligungsformulars zur Eröffnung Ihres EPD und unterschreiben Sie es handschriftlich oder mit Hilfe Ihrer elektronischen Identität. Ihr EPD wird dann angelegt. Dies kann einige Tage dauern.

4

Einloggen ins EPD

Sie erhalten anschliessend die Zugangsdaten, mit welchen Sie sich auf dem EPD-Portal des Anbieters in Ihr EPD einloggen können. Je nach Anbieter müssen Sie bei dieser ersten Anmeldung Ihr EPD mit Ihrer elektronischen Identität verknüpfen. Bei zukünftigen Anmeldungen zum EPD-Portal benötigen Sie nur noch Ihre elektronische Identität. 

Ein EPD eröffnen

Wählen Sie Ihren EPD-Anbieter

Um Ihr EPD zu eröffnen, müssen Sie einen EPD-Anbieter auswählen und deren Anmeldeverfahren durchlaufen.