Wie funktioniert das EPD?

Zugriff und Vertraulichkeit

Wie ordne ich die Vertraulichkeitsstufen zu?

Sie können die EPD-Dokumente jederzeit einer von drei folgenden Vertraulichkeitsstufen zuordnen und dadurch steuern, wer die Dokumente sehen kann. Das folgende Video zeigt Ihnen wie:

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1. «Normal zugängliche Dokumente»

Das sind diejenigen Dokumente, die im Normalfall zugänglich sind. Alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein Zugriffsrecht erteilen, können diese Dokumente einsehen.

2. «Eingeschränkt zugängliche Dokumente»

Diese Dokumente sind aus Ihrer persönlichen Sicht sensibel. Deshalb können sie nur von Gesundheitsfachpersonen mit einem speziellen Zugriffsrecht eingesehen werden, dem sogenannten «erweiterten Zugriffsrecht».

3. «Geheime Dokumente»

Nur Sie können diese Dokumente einsehen.

Standard-Zuordnung: Normal

Wenn Sie nichts anderes festgelegt haben, werden neu eingestellte Dokumente der Stufe «Normal zugänglich» zugeordnet. Bei sensiblen Informationen kann eine Gesundheitsfachperson im Einzelfall ein Dokument der Stufe «Eingeschränkt zugänglich» zuordnen.

Jederzeit ändern

Sie können die Vertraulichkeitsstufe einzelner Dokumente jederzeit ändern. Darüber können Sie alleine oder in Absprache mit einer Vertrauensperson entscheiden.

Sie können die Grundeinstellung aber auch so ändern, dass neue Dokumente immer als «Eingeschränkt zugänglich» oder sogar «Geheim» abgelegt werden.

Was sind Zugriffsrechte?

Patientinnen und Patienten können einer Gesundheitsfachperson ein normales oder erweitertes Zugriffsrecht erteilen oder sie ganz vom Zugriff auf ihr EPD ausschliessen.

Normales Zugriffsrecht: Mit einem normalen Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson auf alle Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Normal zugänglich» zugreifen.

Erweitertes Zugriffsrecht: Mit einem erweiterten Zugriffsrecht sehen Sie zusätzlich Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Eingeschränkt zugänglich».

Kein Zugriffsrecht für geheime Dokumente

Für Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe «Geheim» können Patientinnen und Patienten kein Zugriffsrecht erteilen. Diese Informationen sind nur für Patientinnen und Patienten selbst einsehbar.

Wie erteile ich Zugriff auf meine Dokumente im EPD?

Sie können einer Gesundheitsfachperson oder einer Gesundheitseinrichtung ein normales oder erweitertes Zugriffsrecht erteilen. Wenn Sie einer Gesundheitsfachperson kein Zugriffsrecht erteilt haben, kann sie Ihre Dokumente nicht einsehen.

In einem ersten Schritt suchen Sie die gewünschte Person oder Gruppe im EPD-Teilnehmerverzeichnis. Geben Sie ihr dann eines der beiden Zugriffsrechte (normal oder erweitert) und legen Sie fest, bis wann dieses Recht gewährt wird.

Keine Verpflichtung

Niemand kann Sie dazu verpflichten, die Dokumente Ihres EPD zugänglich zu machen. Es ist Ihre Entscheidung, ob und wie lange eine Gesundheitsfachperson oder eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen auf Ihr EPD zugreifen kann.

Jederzeit ändern

Sie können die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen oder der Gruppen jederzeit ändern. Darüber können Sie alleine oder in Absprache mit einer Vertrauensperson entscheiden.

Zugriffsrecht für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen

Im elektronischen Patientendossier (EPD) können Zugriffsrechte auch für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen erteilt werden. Sie müssen aber zeitlich befristet sein.

Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit. In einem ersten Schritt suchen Sie die Gruppe im EPD-Teilnehmerverzeichnis. Anschliessend legen Sie deren Zugriffsrecht fest.

Zugriffsrecht für Gruppenmitglieder

Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt eine Gesundheitsfachperson die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen.

Information über Neuzutritte

Sie können festlegen, dass Sie informiert werden, wenn neue Gesundheitsfachpersonen einer zugriffsberechtigten Gruppe beitreten.

Sperrliste

Einzelne Gesundheitsfachpersonen können Sie auch grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen (Sperrliste).

Weitergabe von Zugriffsrechten

Eine Patientin oder ein Patient kann eine Gesundheitsfachperson ermächtigen, dass sie ihr bzw. sein eigenes Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen überträgt. Dies funktioniert aber nur, wenn die Patientin oder der Patient beim gleichen EPD-Anbieter ist wie die Gesundheitsfachperson.

So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er die Patientin oder den Patienten überwiesen hat. Er kann nur das Zugriffsrecht weitergeben, das er selbst besitzt (z. B. Zugriffsrecht normal).