EPD-Tipp

EPD erfolgreich eröffnet – was nun?

Es wird immer einfacher, ein elektronisches Patientendossier (EPD) zu eröffnen. Tausende haben in den vergangenen Monaten von dieser Entwicklung profitiert und ein EPD angelegt. Das hilft dem gesamten Gesundheitssystem: Je mehr Menschen und Organisationen sich am EPD beteiligen, desto schneller können sie von dessen umfangreichen Vorteilen profitieren. Wichtig erscheint uns vor diesem Hintergrund auch die oft gestellte Frage, wie es nach der erfolgreichen Eröffnung eines EPD weitergeht. Nachfolgend liefern wir einige Antworten, zusammengestellt aus unserer Rubrik FAQ.

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Interner Link: Lesen Sie die häufig gestellten Fragen (FAQ)

Warum ist mein neu eröffnetes EPD leer?

Ihr EPD kann erst nach der Eröffnung mit medizinischen Informationen befüllt werden. Ab diesem Zeitpunkt gehören Dokumente, die für die Weiterbehandlung wichtig sind, in Ihr EPD. Dies sind zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex, die Medikationsliste oder Röntgenbefunde.

Diese Auswahl kann auch rückwirkend zusammengestellt werden. Da dies mit einigem Aufwand verbunden ist, bieten nur einige Gesundheitsinstitutionen an, wichtige Dokumente aus früheren Behandlungen in Ihr EPD hochzuladen. Betreffend die verschiedenen Möglichkeiten und die Konditionen wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Institution. Alternativ können Sie Dokumente zu Ihrer Krankheitsgeschichte aber auch selbst in Ihr EPD hochladen.

Wie gelangen nun die wichtigsten Gesundheitsinformationen in mein EPD?

Gesundheitsinstitutionen, die beim EPD mitmachen, sind gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verpflichtet, die wichtigsten Dokumente in Ihr EPD hochzuladen. Entsprechend sollten Sie im Spital, in der Hausarztpraxis, in der Apotheke, gegenüber Ihrer Ansprechperson bei der Spitex etc. aktiv darauf hinweisen, dass Sie über ein EPD verfügen.

Wie gehe ich vor, wenn die Gesundheitseinrichtung meine Daten nicht hochladen kann?

Wenn die Gesundheitseinrichtung sich nicht am EPD beteiligt, haben Sie gemäss dem neuen Datenschutzgesetz das Recht, sich Ihre Dokumente über einen gesicherten elektronischen Kanal zustellen zu lassen und selbst ins EPD hochzuladen. Eine Anleitung finden Sie in der Gebrauchsanleitung zum EPD. Je nach Verwaltungsaufwand der Gesundheitseinrichtung kann es sein, dass diese Ihnen den Versand der Dokumente in Rechnung stellt.

Externer Link: Siehe EPD-Gebrauchsanleitung

Was muss ich bezüglich der im EPD gespeicherten Daten beachten?

Mit Ausnahme von Word- oder Excel-Dateien können Sie im EPD die meisten gängigen Dateiformate hoch- bzw. herunterladen. Die zulässige Dateigrösse ist bei einigen EPD-Anbietern allerdings auf 42 MB pro File begrenzt. Das bedeutet, dass z.B. Röntgenbilder oder CT- und MRI-Aufnahmen zuerst in ein JPEG oder PDF umgewandelt werden müssen, bevor man sie im EPD ablegen kann. Idealerweise wenden Sie sich mit spezifischen Fragen zu Ihrem EPD direkt an Ihren Anbieter.

Interner Link: Zur Übersicht der EPD-Anbieter

Wer kann die Daten in meinem EPD einsehen?

Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen kann. Dabei können Sie zwischen den Kategorien «Normal zugänglich», «Eingeschränkt zugänglich» oder «Geheim» unterscheiden. Über die Einstellungen in Ihrer EPD-Umgebung lässt sich z.B. steuern, auf welche Daten Gesundheitsfachpersonen im Notfall zugreifen können.

Was geschieht, wenn ich Daten aus dem EPD lösche?

Da Sie allein über die im EPD gespeicherten Daten bestimmen, können Sie sämtliche Dokumente verschieben, herunterladen oder auch löschen. Falls Letzteres irrtümlich geschieht, dürfen Sie davon ausgehen, dass die behandelnde Gesundheitsfachperson das Dokument auch im Informationssystem ihres Spitals oder ihrer Praxis abgelegt hat.

Wie nutze ich nun mein EPD?

Viele Einstellungen im EPD sind vordefiniert, daher können Sie direkt nach der Eröffnung mit der Nutzung Ihres EPD loslegen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Vertraulichkeitsstufen für sämtliche Dokumente zu ändern oder diese für jedes Dokument einzeln zu steuern (siehe Frage zu «Wer kann die Daten in meinem EPD einsehen?»). Oder Sie machen von der Stellvertretungsfunktion Gebrauch und übergeben die Verwaltung Ihres EPD an eine Vertrauensperson. Zudem können Sie Ihren Behandelnden erlauben, ihr Zugriffsrecht an weitere Gesundheitsfachpersonen zu übertragen.

Externer Link: Siehe EPD-Gebrauchsanleitung

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